VERSPÄTETE URLAUBSFLIEGER : Späte Entschädigung
Bei einem verspäteten Abflug in den Pauschalurlaub haben Reisende erst ab einer Wartezeit von mehr als vier Stunden Anspruch auf Entschädigung oder Preisminderung. Kürzere Verspätungen sind noch kein Reisemangel, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Ab der fünften Stunde können Urlauber den Preis mindern. (afp)