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Archiv-Artikel

VERKAUF VON BETRIEB Weiter gleicher Lohn

Arbeitnehmern steht auch nach einem Verkauf ihres Betriebs weiter der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn zu. Das Bundesarbeitsgericht rückte so deutlich vom Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarif“ ab. Dass nach einem Betriebsübergang mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sei gesetzlich „so angelegt“. (afp)