■ VERFASSUNGSGERICHTSURTEIL: Mehr Rente für Erziehungsarbeit
Karlsruhe/Berlin (taz) — Künftig muß die Erziehungsarbeit bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt werden. Die Bundesverfassungsrichter entschieden gestern, daß der Gesetzgeber die Altersversorgung von Müttern erheblich verbessern muß. Die Rentenregelung für alle vor 1921 geborenen „Trümmerfrauen“ sah das Gericht jedoch als verfassungsgemäß an. In Bonn reagierte man prompt: Das Urteil werde „beträchtliche finanzielle Folgen“ haben, meinte Bernhard Worms (CDU), Staatssekretär im Bonner Arbeitsministerium. Annelies Kohleiss vom Deutschen Juristinnenbund bezeichnete das Urteil als „Zukunftsentscheid“. SEITE 4
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