VERFASSUNGSGERICHT : Mehr Rechte für europäische Firmen
KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat europäischen Unternehmen mehr Grundrechte in Deutschland eingeräumt. Wenn sie hier aktiv seien, müssten sie auch den deutschen Grundrechtsschutz genießen. Dies gebiete zum einen der europäische Binnenmarkt sowie das allgemeine Diskriminierungsverbot wegen der Staatsangehörigkeit. Bislang war ausländischen Unternehmen der Weg vor das Verfassungsgericht verschlossen. Grundlage des Spruchs war die Klage eines Möbelproduzenten aus Italien. (dpa)