VERFASSUNGSGERICHT GEGEN MUSIZIER-BUSSGELD : Sonntägliches Klavierspiel ohne Strafe
KARLSRUHE | Gegen einen Bußgeldbescheid wegen sonntäglichen Klavierspielens hat eine Berliner Familie vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich geklagt. Das Berliner Amtsgericht verdonnerte die Familie zu einem Bußgeld von 50 Euro, weil sich ein Nachbar wegen des einstündigen Spiels von Präludien Johann Sebastian Bachs erheblich in seiner Ruhe gestört gefühlt hatte. Das Amtsgericht Berlin muss nun erneut entscheiden. Es hätte nicht ausreichend geklärt, wann sonntägliches Musizieren in der eigenen Wohnung eine „erhebliche Ruhestörung“ darstellt. (epd)