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VERFASSUNGSBESCHWERDE Klage gegen Radarfallen erfolglos

KARLSRUHE | Das „Blitzen“ von Temposündern verstößt nicht gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Fotos dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und müssen deshalb von den Betroffenen hingenommen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss. Damit blieb die Klage eines Autofahrers ohne Erfolg, der im Raum Potsdam wegen Tempoüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften zu 135 Euro Geldbuße verurteilt worden war. (afp)