piwik no script img

Archiv-Artikel

VERBRAUCHERSCHÜTZER VS. MOBILFUNKKONZERNE Richter: Rechnung darf nicht extra kosten

BERLIN | Ein Mobilfunkunternehmen darf für die Zusendung der Rechnung per Post nicht 1,50 Euro berechnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Drillisch AG entschieden. Gleichzeitig erklärten die Richter eine Klausel, die Kunden zur Zahlung von knapp 30 Euro Pfand für die Sim-Karte verpflichtete, für unzulässig. Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, das Pfand diene nur dazu, ein zusätzliches Entgelt zu kassieren – dem Unternehmen entstehe kein Schaden, wenn der Kunde die Karte nicht zurückgebe. Drillisch hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Unternehmen erklärte, die Pfandklauseln nicht mehr zu verwenden. Zum Porto wollte sich der Sprecher nicht äußern. (Az: 1 U 26/13) (taz)