: Uschis Creme bleibt mangelhaft
BERLIN dpa ■ Uschi Glas hat im Streit um eine von ihr vermarktete Hautcreme eine Niederlage erlitten. Die Stiftung Warentest darf die Schönheitspflege der Schauspielerin auch weiterhin „mangelhaft“ nennen, entschied das Berliner Landgericht gestern. Damit wurde die Klage der von Glas lizenzierten Herstellerfirma 4S-Marketing abgewiesen, die nach der negativen Stiftungsbewertung dem 61-jährigen „Schätzchen“ neben dem erlittenen wirtschaftlichen auch einen Imageschaden attestierte. Die Klägerin habe nicht nachgewiesen, dass der Test fehlerhaft war, so das Gericht. In diesem hatten 29 Frauen die Creme einen Monat lang getestet, ohne zu wissen, dass es sich um ein von Uschi Glas vermarktetes Produkt handelt. Die Probandinnen klagten über Pusteln, Pickel, Juckreiz und schuppige Haut, einige brachen den Test sogar vorzeitig ab.