in kürze KÖLNER POLIZISTEN : Urteile rechtskräftig
Die Urteile gegen sechs frühere Polizisten der Kölner Eigelsteinwache wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge sind rechtskräftig. Der BGH verwarf die Revision gegen das Urteil des Kölner Landgerichts vom Juli 2003. Die Beamten waren zu Bewährungsstrafen zwischen 12 und 16 Monaten verurteilt worden. (dpa)