■ Urteil/Umzug: Sperre nicht erlaubt
Mainz (dpa) – Der Umzug zu ihrem Verlobten kann für eine Arbeitnehmerin ein wichtiger Kündigungsgrund sein. Deshalb darf es dann bei der Zahlung von Arbeitslosengeld keine Sperrzeit geben. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (AZ: L 1 Ar 64/94).
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