piwik no script img

■ Urteil/RenteNur hier zahlbar

Kassel (AP) – Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, daß ein türkischer Staatsangehöriger von der Türkei aus keine freiwilligen Beiträge zur deutschen Rentenversicherung entrichten kann, um sich eine Rente aus Deutschland zu sichern. Das entgegengesetzte Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts wurde vom Bundessozialgericht aufgehoben. (BSG 5 RJ 38/93)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen