■ Urteil/KDV: Gewissensfrage
Göttingen (taz) – Das Landgericht Göttingen verurteilte am Mittwoch einen Totalverweigerer zu 500 Arbeitsstunden und einer Geldstrafe von 4.000 Mark. Der Göttinger Student hatte im Mai 1993 seinen Wehrersatzdienst nicht angetreten. Das Gericht hob damit das Urteil des Amtsgerichtes Göttingen auf.
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