■ Urteil: Gewerkschaft gestützt
Kassel (AP) – In einem von der Industriegewerkschaft Chemie- Papier-Keramik angestrengten Prozeß hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden, daß eine Gewerkschaft bereits dann im Betrieb vertreten ist, wenn ihr ein einziger Arbeitnehmer angehört. (Az: 7 ABR 65/90)
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