■ Urteil: Klage abgelehnt
Karlsruhe (AFP) – Die Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung des Sonderkündigungsgesetzes für den öffentlichen Dienst in Ostdeutschland ist unzulässig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Kammerbeschluß einstimmig entschieden und damit die Klage von 336 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer müßten zunächst den Rechtsweg über die Arbeitsgerichte erschöpfen. (AZ: 1 BvR 107/93 und 1 BvR 152/93)
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