■ Urteil: Türke darf bleiben
Kassel (AP) – Türkische Staatsangehörige, die länger als ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, haben auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Gemeinschaft Anspruch auf eine weitere Aufenthaltserlaubnis. Mit diesem jetzt bekanntgegebenen Urteil gab der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel der Klage eines türkischen Staatsangehörigen gegen das Land Hessen statt. Die ablehnenden Bescheide der Ausländerbehörden und das Urteil des Verwaltungsgerichts wurden aufgehoben. (AZ: Verwaltungsgerichtshof 12 UE 792/91)
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