■ Urteil: Kein Einsatz bei Streik
Kassel (dpa) – Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat sich in der strittigen Frage, ob Beamte während eines rechtmäßigen Streiks auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden dürfen, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gebeugt. Bereits im März wurde entschieden, daß Beamte nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Jetzt wurde auch über einen Hilfsantrag entschieden, in dem beantragt wurde, den Einsatz von Beamten zu verbieten, wenn der Arbeitgeber selbst den Streik für rechtmäßig hält. Diesem Antrag gaben die obersten Arbeitsrichter nun statt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen