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■ UrteilLohn nach Ausbildung

Kassel (AP) - Kinderpflegerinnen, die in gleicher Weise wie vollausgebildete Krankenschwestern arbeiten, müssen auch bei gleicher Arbeit nicht genauso hoch wie die höher qualifizierten Krankenschwestern bezahlt werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte in seinem Urteil, der Lohn müsse sich auch nach der beruflichen Vorbildung richten. Die Richter entschieden damit gegen eine Kinderpflegerin, die Krankenschwesternlohn einklagen wollte. (AZ: BAG 4 AZR 464/92).

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