■ Urteil: Verbotene Heimattreue
Mannheim (dpa) – Der baden- württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat das vom Land Baden-Württemberg ausgesprochene Verbot der rechtsextremen „Heimattreue Vereinigung Deutschlands“ bestätigt. Die Vereinigung wurde im Sommer vergangenen Jahres mit der Begründung verboten, die Gruppierung sei „kämpferisch- aggressiv“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgegangen.
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