■ Urteil: Schutz der Familie
Hamburg (dpa) – Der türkische Vater eines deutschen unehelichen Kindes darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zunächst nicht abgeschoben werden. Auch ein nichtehelicher ausländischer Vater könne sich auf den grundgesetzlichen Schutz der Familie berufen, sofern er mit Mutter und Kind zusammenlebe. Damit wurde ein gegenteiliges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Fall des Türken Kerim Baran aufgehoben. Das OVG forderte die zuständige Ausländerbehörde auf, die Abschiebung Barans bis zur Entscheidung über eine Duldung auszusetzen.
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