■ Urteil: Computer im Knast
Koblenz (dpa) – Auch Untersuchungshäftlinge können einen Anspruch auf einen Computer in ihrer Zelle habe. Nach einem gestern veröffentlichten Grundsatzbeschluß des Oberlandesgerichts Koblenz steht das geltende Recht dem nicht prinzipiell entgegen. Die Benutzung eines Computers könne jedenfalls dann geboten sein, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift elektronisch aufgearbeitet hat und auch Verteidiger oder Gericht „nicht ohne elektronische Hilfe“ auskommen (Az 1 Ws 752/94).
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