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■ KündigungUrteil zu Fristen

Kassel (AP) – Arbeitnehmer können nur dann fristlos entlassen werden, wenn die Kündigung spätestens zwei Wochen nach dem Entlassungsgrund ausgesprochen wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden. Das Gericht hob damit die fristlose Kündigung eines Arbeiters auf, der einen Kollegen tätlich angegriffen und schwer verletzt hatte. (Az: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 492/92)

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