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Urteil wegen VeruntreuungKleine Chance für Le Pen

Im Fall der verurteilten Rechtspopulistin Marine Le Pen und ihrer Partei Rassemblement National (RN) soll die Entscheidung über die vorliegenden Berufungsanträge bis Sommer 2026 fallen, teilte das zuständige Pariser Gericht am Dienstagabend mit. Ein Urteil läge dann viele Monate vor der Präsidentschaftswahl 2027, bei der Le Pen antreten will. Le Pen begrüßte dies in einem von der Zeitung Le Parisien veröffentlichten Interview als „sehr gute Nachricht“. Dem Gericht lagen bis Dienstagabend nach eigenen Angaben drei Berufungsanträge vor. Um den genannten Zeitrahmen einzuhalten, müsste der Berufungsprozess spätestens Anfang kommenden Jahres beginnen.

Le Pen war am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen worden. Die 56-Jährige darf nach dem Urteil unter anderem fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Die Richterin verurteilte sie zudem zu einer vierjährigen Haftstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro; diese würden jedoch aufgeschoben, wenn Le Pen wie angekündigt in Berufung geht. Für das Kandidaturverbot bei Wahlen verhängte das Gericht dagegen eine „sofortige Geltung“. (afp)

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