in kürze FALSCHE BOMBENDROHUNG : Urteil rechtskräftig
Die Studentin, die mit einer falschen Bombendrohung im September 2003 den Düsseldorfer Flughafen lahm gelegt hatte, ist rechtskräftig zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof wies in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss die Revision der 29-Jährigen ab. (afp)