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Archiv-Artikel

Urteil passt zur bayerischen Justiz

betr.: „Bewährungsstrafe für Neonazis“ (Erste Urteile im Münchner Neonazi-Verfahren um verhinderten Bombenanschlag), taz vom 6. 4. 05

Dieses Urteil passt zur bayerischen Justiz. Wenn man dagegen die Urteile betrachtet, die in Bayern jahrelang gegen Atomwaffengegner und Castor-Demonstranten gefallen sind, überkommt einen die kalte Wut. Mit geradezu missionarischem Eifer wurde hier ermittelt, angeklagt und nahezu immer verurteilt. Mit Bewährungsstrafen konnten die Beteiligten nicht rechnen.

Und was hatten die Verurteilten getan? Sie haben hier in München eigentlich nur Flugblätter verteilt, in welchen sie zu Demonstrationen und Blockaden aufgerufen hatten – von Sprengstoffanschlägen, Waffenbeschaffung, Attentaten war hier nie die Rede. Erst vor wenigen Wochen wurde in München wieder ein Friedensfreund verurteilt. Er hatte zum Gedenken an die Geschwister Scholl an der symbolträchtigen Universitätsmauer eine weiße Rose mit Texten hinterlassen. Im September 2004 wurden zwei Friedensfreunde – darunter ein ehemaliger KZ-Häftling – in München verurteilt, die zum Widerstand gegen einen Aufmarsch der Nazis aufgerufen hatten. Dies ist in Bayern kriminell, aber doch keine Sprengstoffanschläge – dafür gibt es dann Bewährungsstrafen.

Man bekommt das Kotzen. FRIEDRICH MÜLLER, München