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Urteil in den USANimm das, Google!

Google hat einen Rückschlag bei seinen Bemühungen erlitten, das Wissen der Welt zu digitalisieren und zu vermarkten: Ein US-Richter schob den Plänen erstmal einen Riegel vor.

Digitalisiert werden sollen sie, aber von wem und zu welchen Bedingungen? Ein Buch wird eingescannt. Bild: ap

BERLIN taz | Ein Festtag für alle Google-Hasser: Endlich hat der Suchmaschinenkonzern mal juristisch ordentlich eins auf die Fresse gekriegt. Bücher digitalisieren und dafür den Autoren eine einmalige Pauschale zahlen? Nö, urteilte am Dienstag der New Yorker Richter Denny Chin. Das würde Google einen "Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern" geben.

Viele europäische Verleger und Autoren feiern, dass der Richter Google in seine Expansionsschranken wies. Hatte der Suchmaschinenkonzern doch 2004 in bester digitaler Gutsherrenart einfach mal damit angefangen, für sein Projekt "Book Search" Bücher aus Bibliotheken einzuscannen, ohne vorher die Beteiligten um Erlaubnis zu fragen. Dafür mit dem Verweis, dass man ein bisschen mehr Wissen der Welt frei zugänglich mache. Schon klar.

Längerfristig plante der Konzern recht offensichtlich, selbst E-Books zu verkaufen - und verleibte sich beim Einscannen nebenbei sogenannte verwaiste Werke ein, also Bücher, die zwar theoretisch noch urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechteinhaber aber nicht mehr ermittelbar sind.

Dass ein Netzkonzern so aus fremdem geistigem Eigentum Profit zu schlagen suchte, rief natürlich Autoren und Verlage auf den Plan: Zwei US-Verbände klagten 2005 gegen Google Books, verhandelten dann aber doch mit dem Konzern drei Jahre lang an einem gütlichen Vergleich herum, dem sogenannten Google Books Settlement.

Genau das lehnte der New Yorker Richter Chin jetzt ab - auf Basis eines Einspruchs, den unter anderem Deutschland mittrug. Denn wenn ganze Bibliotheken eingescannt werden, sind eben auch ein paar zehntausend deutsche Werke dabei, deren Urheberrechte in Deutschland verwaltet werden.

Noch nicht das endgültige Aus

So einfach will sich die deutsche Verlagsbranche natürlich nicht die urheberrechtliche Butter vom Brot nehmen lassen - gemeinsam mit anderen EU-Ländern erhob man Einspruch gegen den Deal. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht das endgültige Aus für Googles Onlinebibliothek: Ende April soll noch mal darüber verhandelt werden.

Doch bei aller Freude über die Bauchlandung von Google: Wenn der Konzern es nicht machen darf, wird es in den nächsten Jahren wohl überhaupt keine gescheite Onlinebibliotheken geben. Denn immerhin ist der Konzern das weltweit einzige Projekt, das genug Interesse, Geld und technische Potenz mitbringt, um ein derartiges Mammutprojekt zu stemmen. Konkurrenzprojektchen wie "Libreka" (Deutsche Buchverleger), "Europeana" (EU) oder das Freiwilligenprojekt "Project Gutenberg" sind zwar ambitioniert, bleiben aber schon seit Jahren in ihren Kinderschuhen stecken.

Bei allem Pochen auf Urheberrechte und Verfluchen des gierigen Google-Kraken: Wer im Netz auffindbar ist, bekommt Aufmerksamkeit. Und die ist im Netzzeitalter vielleicht die wichtigste Währung. Neuerscheinungen will Google ohnehin nicht kostenlos ins Netz stellen, sondern lediglich Ausschnitte, die User durchblättern können. Genau so, wie das heute schon jeder tun kann - im Buchladen.

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4 Kommentare

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  • FF
    Fritz Fischer

    ...(auf den letzten Satzt im Artikel) Dann geht doch auch in den Buchladen. Wofür brauchen wir die Bücher immer und überall verfügbar? Ein Buch in Papier macht doch grad erst den Reiz aus...

  • K
    Korkie

    Hyper, Hyper! Es ist fast alles geil, was kommt und sich entwickelt!

  • C
    crackpille

    Aus diesem Grund benötigen wir endlich ein modernes, ans digitale Zeitalter angepasstes Urheberrecht. Mit massiv kürzeren Schutzfristen, Regelungen zu verwaisten und nicht mehr verlegten Werken und Schranken für nicht-kommerzielle Kopien.

  • T
    Tömchen

    Ein sehr schizoider Artikel, den ich deswegen aber auch debil geil finde (meine Random-Hillbilly-Internetästhetik). Allein, der Schluss gefällt mir nicht. Weswegen soll dem Kapital (einigen Habenfreaks) Tür und Tor geöffnet werden, nur weil wir im Zeitlater des "Dass" leben, also einer Zeit, in der sich entweder jemand zu Wort, Bild oder sonstwatt meldet oder nicht vorhanden ist (sein könnte > das 'Nicht Sein Können' ist die Kehrseite des Zeitalters des 'Dass' und mithin passiver Streik, was wiederum ich immer mehr heraushöre als den Tenor der Verweigerung überall)? Dass etwas zu veröffentlichen heißt, sich damit schon in den sozialdarwinistischen Quantitativmäßigkeitsdiskurs zu begeben, ist logisch. Aber es gibt/gab immer noch ein paar Autoren, die davon keine Ahnung haben/hatten: aus Dummheit oder Faulheit oder biographisch bedingter Non-Jetztigkeit heraus schreibende/geschrieben habende AutorInnen wie, bosch, jetzt müsste ich recherchieren ... vielleicht gilt Bruno Schulz, vielleicht alle anderen möglichen Erfahrungsschätze! Gut, das war meine Meinung als Advokat der Schwachen, Stillen, Netten (vielleicht dem vergleichbar in der Natur – Natur wäre hier alles, was man wahrnehmen kann – was alles nicht wurde, wozu es Entwürfe gibt, die auch im Familienkreis oder unter Freunden gezeigt, beredet, diskutiert werden, aber nicht an die große Hier-Kuckmal-Vorne-Glocke gehängt werden). Schizoidmäßig kann man auch waltwhitmanmäßig ausrufen 'Hyper, Hyper! Es ist alles geil, was kommt und sich entwickelt!'

     

    Tömchen