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Urteil in Sachen Betriebsversammlung

Kassel (ap) - Die Beschäftigten einer Firma müssen ihre Betriebsversammlungen innerhalb der Arbeitszeit abhalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Arbeitnehmer können deshalb auch keinen Lohn für die Zeit beanspruchen, die eine Betriebsversammlung in Anspruch genommen hat, die ohne zwingenden Grund außerhalb der Arbeitszeit angesetzt wurde.

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