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Urteil im Transferrubel-Prozeß

Berlin. Im ersten Prozeß um illegale Transferrubel-Geschäfte bei der deutsch-deutschen Währungsunion hat das Landgericht gestern Bewährungsstrafen gegen zwei Angeklagte verhängt. Der stellvertretende Geschäftsführer der Ostberliner Firma WIN-Service GmbH, Peter Firlus, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von knapp 11.000 Mark verurteilt. Der mitangeklagte WIN-Geschäftsführer Gerhard Frenkel erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Beide wurden für schuldig befunden, im Sommer 1990 die Deutsche Außenhandelsbank (DABA) getäuscht und so unrechtmäßig 9,5 Millionen Mark eingestrichen zu haben. Gegen einen dritten Angeklagten wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Die Geschäftsführer hatten Exportgeschäfte mit einem sowjetischen Handelspartner vorgetäuscht und im Zuge der Währungsunion den Gegenwert der Transferrubel in D-Mark kassiert. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der Vorsitzende Richter Hans-Georg Bräutigam hielt den Angeklagten strafmildernd zugute, daß sie sich nicht persönlich bereichern, sondern mit dem Geld das Überleben der Firma sichern wollten. Der DABA lastete Bräutigam eine gewisse Nachlässigkeit an, weil sie auf Nachweise für das angebliche Exportgeschäft verzichtet habe. afp

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