Urteil im Stalking-Prozess : Zu lasch gegen Stalker
Niemand – außer dem psychisch kranken Stalker Peter R. selbst – hat den Hauch einer Kritik an seiner Verurteilung. Trotzdem stellt sich nach dem Prozess die Frage: Warum konnte ein solcher Fall nicht verhindert werden?
KOMMENTAR VON KAI VON APPEN
Es gibt bereits 2003 Alarmsignale, als Peter R. nicht nur stalkt, sondern sich auch vom Nachbarn verfolgt fühlt. Doch ein Allgemeinarzt des psychiatrischen Notdienstes lässt sich von ihm täuschen. 2005 erneut, als sich R. per Aufkleber auf seinem Briefkasten für tot erklärt – Schuld sei sein späteres Opfer Janine M. Damals liegt gegen R. eine Einstweilige Verfügung vor, sich M. nicht zu nähern. Er tut es dennoch. Mit einem Bestrafungsantrag scheitert M. 2007 – mangels ladungsfähiger Anschrift.
Spätestens einen Tag vor der Tat, als der Stalker dem Opfer bedrohlich auflauert, ist R. für die Polizei greifbar. Die begnügt sich mit einer „Gefährderansprache“ und einem „Platzverweis“.
Warum werden bei dieser Vorgeschichte keine Präventivmaßnahmen getroffen? Es sei daran erinnert: Als der notorische Sprayer „Oz“ aus dem Knast kam, hefteten sich zwölf Spezialfahnder an seine Fersen, um Wiederholungstaten sofort zu ahnden. Aber beim Stalking wird immer noch lasch gehandelt.