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Archiv-Artikel

Urteil im Prozess um Aum-Sekte

Wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung hat das Landgericht Berlin gestern acht Angeklagte einer so genannten Aum-Sekte zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 40-jährige Hauptangeklagte Ramin H. muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, sieben junge Frauen erhielten Strafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren auf Bewährung. Alle müssen zudem gemeinnützige Arbeit verrichten und dürfen keinen Kontakt zu ihrem Opfer aufnehmen. Ende Februar waren die Täter im Laufe einer spirituellen Sitzung mit einer weiteren Frau in Streit geraten und hatten sie dann stundenlang misshandelt – unter anderem mit einem Gewürzmörser und einem Telefonhörer. Die Folge waren Rippenbrüche und Prellungen. TAZ