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Urteil im Kunstdiebstahl-Prozeß

Halle. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die Revisionen der verurteilten Kunsträuber Hermann Sch. und Manfred R. gegen den Spruch des Bezirksgerichtes Halle vom November des vergangenen Jahres als unbegründet verworfen. Die mehrfach vorbestraften Täter aus dem Westteil Berlins waren im Februar 1990 in das Schloß Georgium in Dessau eingebrochen und hatten sechs Gemälde von Cranach, Rubens, Hals und anderen alten Meistern gestohlen.

Unmittelbar nach ihrer Tat waren sie durch die Polizei gestellt und vom Bezirksgericht Halle zu Freiheitsstrafen von acht beziehungsweise sieben Jahren verurteilt worden. Der zur Tat benutzte PKW Mercedes 190 E wurde eingezogen. adn

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