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Urteil gegen U-Boot-Konstrukteur MadsenLebenslange Haft für Mord und Folter

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Peter Madsen die Journalistin Kim Wall ermordete. Der dänische Erfinder hat Berufung eingelegt.

Schwimmender Tatort: In seinem U-Boot soll Madsen Wall getötet haben Foto: ap

Stockholm taz | Mittwoch 13 Uhr, Gerichtssaal 60 im Amtsgericht Kopenhagen: Die Vorsitzende Richterin Anette Burkø verkündet nach den einleitenden Worten „thi kendes for ret“, dass der Angeklagte Peter Madsen nach Überzeugung des Gerichts die 30-jährige schwedische Journalistin Kim Wall sexuell misshandelte, folterte und tötete und anschließend ihre Leiche zerstückelt habe. Weshalb er wegen eines „zynischen und geplanten Verbrechens“ zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen sei. Madsen legte noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil ein.

In dem Prozess um den Tod von Wall im Inneren des von Peter Madsen gebauten U-Boots „Nautilus“, folgte das Schöffengericht damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem 47-jährigen vorgeworfen, ein „zutiefst perverser und rücksichtsloser Mann“ zu sein, der mit Wall als eher zufälligem Opfer schon lange geplante Sexfantasien habe ausleben wollen: „Es war nicht geplant sie zu ermorden, es war geplant zu morden. Und plötzlich war da eben die Frau, die mit Madsen allein im U-Boot sein wollte.“

Der Angeklagte, dem ein rechtspsychiatrisches Gutachten bescheinigt, ein pathologischer Lügner zu sein, der an einem starken Mangel an Empathie, Reue und Schuldgefühlen leide, habe versucht „den perfekten Mordplan“ in die Tat umzusetzen. Was ihm zumindest insoweit gelungen sei, als es den Rechtsmedizinern nicht gelang eine Ursache für Walls Tod festzustellen.

Was an Bord des U-Boots wirklich geschah und wie Wall zu Tode kam, weiss also nur Madsen selbst. Der hatte seit die Journalistin am Abend des 10. August vergangenen Jahres mit ihm eine Fahrt mit seinem U-Boot unternommen hatte, unterschiedliche Versionen eines angeblichen Unfalls präsentiert und lediglich das anschliessende Zerstückeln der Leiche zugegeben.

Wechselnde Erklärungen für das Geschehen

Es gebe für das, was damals passiert sei, nur „Annahmen und schwache Indizien“ war deshalb auch die Linie der Verteidigung von Madsen gewesen, die der Anklagebehörde vorwarf eine „Gruselgeschichte“ „ohne den Hauch von Beweisen“ zu präsentieren. Dass der Angeklagte nach dem – von ihm behaupteten – Unfall „völlig pervers und irrational reagiert“ habe, um sich der Leiche zu entledigen, könne jedenfalls keine andere Verurteilung als die wegen Leichenschändung begründen.

Wenn für das Gericht der ersten Instanz die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Indizien entgegen solcher Einwände ausreichend für eine Verurteilung wegen Mord waren, so ist dies nach Einschätzung erster juristischer Kommentare vor allem aufgrund der wechselnden Sachdarstellungen durch Madsen nachvollziehbar. „Ein Angeklagter kann natürlich wechselnde Erklärungen abgeben“, äusserte Rechtsanwalt Ulrik Sjølin Pedersen gegenüber der Tageszeitung „Politiken“: „Aber das wird dann belastend für ihn, wenn er diese jeweils ändert, sobald eine andere Version widerlegt wird.“

Kritik an der Berichterstattung

Der Madsen-Prozess hatte zu einer umfassenden – auch internationalen – Medienberichterstattung geführt. Angesichts derer „Politiken“ kritisiert, manche Medienkollegen hätten „ihren journalistischen Kompass verloren“ und statt Tatsachen „spekulative Geschichten“ verbreitet. Der Tod eines männlichen Journalisten hätte nicht ansatzweise eine solche Aufmerksamkeit erregt.

Ein regelrechtes „Schwelgen in Einzelheiten“ der Kim Wall beigebrachten Verletzungen und der dabei verwendeten Werkzeuge warf die Tageszeitung „Information“ vielen Berichten vor. Und auch eine Kommentarin der stockholmer „Dagens Nyheter“ fordert: „Wir müssen endlich über die Faszination der Gesellschaft an Details bei der Ermordung von Frauen reden. Sollen wirklich die ihr zugefügten makabaren Scheusslichkeiten das sein, was als Andenken von einer Frau bleibt, einem Menschen der sicher nie eine solche Publizität haben wollte?“

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