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Urteil gegen Skinheads

Wegen Verwendung von Nazi- Symbolen und -Kennzeichen, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Nötigung hat ein Jugendrichter zwei 21jährige Skinheads zu jeweils fünf und zehn Tagen Arbeit in einer sozialen Einrichtung verurteilt. Die beiden hatten im Juni 1990 unter Rufen wie „Sieg Heil“, „Ausländer raus“ und „Rotfront verrecke“ einen Fahrradfahrer von seinem Rad geholt. Als dem Mann drei Türken zur Hilfe kommen wollten, hatten die Angeklagten scharfe Waffen gezogen. Die Türken flohen und benachrichtigten die Polizei. Bei der Festnahme löste sich aus einem Colt ein Schuß. Beide Männer beteuerten, sie seien nie rechtsradikal gewesen. dpa

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