: Urteil gegen Birgit Hogefeld rechtskräftig
Karlsruhe (dpa) – Das Urteil gegen die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte RAF-Terroristin Birgit Hogefeld ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat in einem gestern veröffentlichten Beschluß die Revision von Hogefeld verworfen. Die heute 42jährige war im Juni 1998 vom Oberlandesgericht Frankfurt unter anderem wegen Mordes an einem US-Soldaten sowie wegen zwei weiterer Mordtaten bei einem Bombenanschlag auf eine U.S. Airbase zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Az.: 3 StR 580/98 v 5. 1. 1999)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen