: Urteil gegen Bastian bestätigt
Karlsruhe (ap) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des früheren Bundestagsabgeordneten der Grünen, Gerd Bastian, gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen einer Sitzblockade mit vier zu vier Stimmen als unbegründet verworfen. Vier Richter waren nach offiziellen Angaben aus Karlsruhe vom Donnerstag der Auffassung, der Beschwerde müsse stattgegeben werden. Die Vorinstanzen - Amtsgericht Neu Ulm, Landgericht Memmingen und das Bayerische Oberste Landesgericht - hätten bei der Prüfung, ob die Sitzblockade einer Kaserne in Neu Ulm wegen der Stationierung von amerikanischen Pershing–II–Raketen als verwerflich und damit als strafbar nach Paragraph 240 StGB einzustufen sei, die näheren Umstände der Aktion nicht berücksichtigt. Vier Richter des Senats vertraten die gegenteilige Auffassung, so daß die Beschwerde als abgewiesen gilt. Auch bei der grundlegenden Entscheidung des Senats über die strafrechtliche Bewertung von Sitzblockaden im November 1986 hatte es ein solches Patt gegeben. (Az.: 1 BvR 242/86)
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