Urteil gegen Atomkraftgegner: Gorleben-Klagen gescheitert
Gorleben könnte immer noch ein Atommüllendlager werden. Die Klagen gegen die Veränderungssperre wurden zurückgewiesen.
Die Sperre verbietet für den Gorlebener Salzstock unterhalb einer bestimmten Tiefe Maßnahmen, die einer Erkundung als möglichem Endlagerstandort entgegenstehen. Nicht zulässig sind dort etwa Bohrungen nach Öl und Gas und die von Atomkraftgegnern aus dem Wendland beabsichtigte Förderung von Salz.
Im Zuge der Neufassung des Endlagersuchgesetzes hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vor kurzem allerdings erklärt, die Veränderungssperre werde nicht über den 31. März 2017 hinaus verlängert. Somit würden alle infrage kommenden Endlagerstandorte künftig gleich behandelt.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace und der Großgrundbesitzer und Atomkraftkritiker Fried Graf von Bernstorff aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ziehen schon seit langem juristisch gegen die Veränderungssperre zu Felde.
Die Klagen seien nicht begründet, urteilte das in Lüneburg ansässige Gericht am Donnerstag. Die von der Bundesregierung angeordnete Veränderungssperre sei zulässig, um die Standorterkundung für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle fortzusetzen und zu sichern. Mit seinem Urteil zog das Oberverwaltungsgericht einen Schlussstrich unter diese Auseinandersetzung. Es ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu.
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