Urteil des Arbeitsgerichts Berlin: Nachschlag für Zeitarbeiter
Eine Leiharbeitnehmerin bekommt nachträglich 55.000 Euro: Sie hatte zum illegalen Billigtarif der Christlichen Gewerkschaften gearbeitet.
BERLIN taz | Die 36-jährige Bürokraft war mehr als fünf Jahre lang an ein Berliner Unternehmen der Metallindustrie als Zeitarbeitnehmerin verliehen worden. Sie arbeitete zum Billigtarif der „Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen“ (CGZP).
Das Arbeitsgericht Berlin hat der Frau nun in einem jetzt zugestellten Urteil 55.000 Euro Nachzahlung von ihrer Leiharbeitsfirma zugesprochen. Denn der Lohntarif der CGZP war nicht rechtens gewesen.
„Die Lohndifferenz zur Stammbelegschaft betrug bei der Dame 1.000 Euro im Monat“, berichtet Manfred Frauenhoffer, der bei der DGB Rechtsschutz GmbH, einer Tochter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, für solche Fälle zuständig ist. Der Fall ist bislang die spektakulärste Nachzahlung eines Zeitarbeitslohns im Zusammenhang mit den Billigtarifen der Christlichen Gewerkschaften.
Der Hintergrund: Das Bundesarbeitsgericht hat erst unlängst in einem Urteil bestätigt, dass die CGZP niemals tariffähig gewesen sei. Sie hatte keine Vertretungsbefugnis für die Branchen, in denen es Zeitarbeit gibt. Mit dem Urteil wurden die CGZP-Tarife rückwirkend für unwirksam erklärt. Unterliegt ein Leiharbeitnehmer aber keinem gültigen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche, dann hat er ein Recht auf Equal Pay, also die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft.
Zahl der klagenden ZeitarbeitnehmerInnen ist gering
ZeitarbeitnehmerInnen, die nach den Tarifen der Christlichen Gewerkschaften bezahlt wurden, können daher heute rückwirkend einklagen, dass sie die Differenz zum Lohn der Stammbelegschaft im entleihenden Unternehmen bekommen. Betroffen sind nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bis zu 3.000 Zeitarbeitsfirmen mit mehr als 100.000 Beschäftigten.
Doch die Zahl der tatsächlich klagenden ZeitarbeitnehmerInnen ist erstaunlich gering. In Berlin klagen nur 55 Arbeitnehmer auf eine Nachzahlung, berichtet Frauenhoffer. „Die Arbeitnehmer fordern häufig ihre Löhne nicht nach, weil es die Firma gar nicht mehr gibt. Oder weil sie noch beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind und Angst um ihren Arbeitsplatz haben“, erklärt Ingo Nürnberger, Sozialexperte beim DGB.
Es sei oft schwer, im Nachhinein zu ermitteln, welcher Lohn damals der Stammbelegschaft in einer vergleichbaren Tätigkeit in einem entleihenden Unternehmen gezahlt wurde, schildert Frauenhoffer.
Auch Michael Wehran vom Zeitarbeitgeberverband BAP spricht von nur „sehr wenigen Klagen“. Größere Sorge bereiten den Zeitarbeitsunternehmen die Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung.
Insgesamt 47 Millionen Euro an Nachzahlungen
Die Rentenversicherung möchte von allen Leiharbeitsfirmen, die ehemals nach CGZP-Tarifen entlohnten, eine Nachzahlung an Sozialversicherungsbeiträgen entsprechend der Differenz zu den Entgelten der Stammbelegschaften. Bis Ende April wurden von der Rentenversicherung 1.250 der 3.000 betroffenen Zeitarbeitsfirmen überprüft. Sie mussten insgesamt 47 Millionen Euro nachzahlen.
Das war jedoch weit weniger als zuvor von den Zeitarbeitgebern befürchtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte die Nachzahlungsforderungen auf eine Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro geschätzt. Möglicherweise habe sich herausgestellt, dass die Zeitarbeitsfirmen trotz teilweiser Anwendung des CGZP-Tarifs übertariflich gezahlt hätten, so Wehran.
Möglicherweise hätten sich auch die Vergleichslöhne der Stammbelegschaften, im Nachhinein betrachtet, auch nicht als so hoch erwiesen. Damit aber schrumpften auch die Ansprüche auf Nachzahlungen in die Sozialversicherungskasse.
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