: Urteil bleibt bestehen
itzehoe lno ■ Die Jugendstrafe gegen einen 19-Jährigen wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Fußgängerzone von Heide ist rechtskräftig. Das Landgericht Itzehoe verwarf gestern die Berufung des Angeklagten. Der Täter war in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die Tat hatte für Aufsehen gesorgt, weil Passanten nicht eingegriffen hatten.