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Urteil: Promi-Kids kein Pressefutter

KARLSRUHE dpa ■ Kinder von Prominenten sind kein Freiwild für die Medien. Sie müssen sich in der Öffentlichkeit auch in Begleitung ihrer Eltern genauso bewegen können wie andere Kinder, ohne dass sie von Fotografen oder Reportern ins Visier genommen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in zwei gestern veröffentlichten Beschlüssen erneut klargestellt.

Damit verbuchte Andrea, der jetzt 15-jährige Sohn von Caroline von Monaco, einen Erfolg. Auch die schon erwachsene Flick-Tochter Alexandra darf nach einem weiteren Beschluss aus Sicherheitsgründen nicht jederzeit abgelichtet werden. Karlsruhe nahm einstimmig drei Verfassungsbeschwerden von Verlagen nicht zur Entscheidung an. Diesen war es gerichtlich untersagt worden, Fotos von Andrea und Alexandra zu veröffentlichen.

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