in kürze KÜNDIGUNG IM STREIT : Urteil: Ohne Bestand
Eine im Streit ausgesprochene Kündigung hat keinen Bestand. Das Gesetz schütze Arbeitnehmer vor überstürzten Entscheidungen in Konfliktsituationen. Kündigungen bedürfen daher der Schriftform. Davon könne nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag (2AZR 659/03). (dpa)