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Archiv-Artikel

Urteil: Miete hoch für Renovierung

FRANKFURT AM MAIN dpa ■ Ein Vermieter darf eine höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen, wenn er für die Schönheitsreparaturen aufkommen muss. Das berichtet die Neue Juristische Wochenschrift unter Berufung auf ein Urteil des Frankfurter Amtsgerichts. Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag zwar vereinbart ist, dass der Mieter die Kosten trägt, sich diese Klausel aber als unwirksam erweist (Az.: 33 C 2479/05). Das Gericht gab einem Vermieter Recht, der von seinem Mieter eine Miete verlangt hatte, die über der so genannten Mietspiegelmiete lag. Als Grund machte er geltend, dass er für die Schönheitsreparaturen aufkomme. Dem Mietspiegel liege jedoch die Erwartung zugrunde, dass dies Sache des Mieters sei.