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■ Am RandeUrteil: Löhne unter Tarif sind Wucher

Karlsruhe (AP) – Arbeitgeber machen sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs des Wuchers schuldig, wenn sie ihren Angestellten deutlich zu wenig bezahlen. Das Karlsruher Gericht bestätigte mit der gestern veröffentlichten Entscheidung die Verurteilung eines Bauunternehmers, der zwei tschechischen Maurern zu einem Stundenlohn von 12,70 Mark beschäftigt hatte. Urteilsbegründung hieß es, beim Wucher komme es nicht darauf an, daß für die tschechischen Arbeiter der Lohn gemessen an den Preisen an ihrem Wohnort in der Tschechei hoch gewesen sein. Entscheidend sei allein, wieviel Lohn in der Branche und in der betreffenden Firma üblich sei (AZ: BGH 1 StR 701/96).

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