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■ Am RandeUrteil: Linientreue ist kein Entlassungsgrund

Kassel (AP) – Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat der Klage eines Leipziger Stadtangestellten auf Wiedereinstellung stattgegeben. Die Entlassung war mit besonderer Linientreue gegenüber dem DDR-System begründet worden. Vor der Wende war er für Ausreiseanträge von Bürgern der DDR zuständig. Ferner legte er Akten und Karteien über die Ausreisewilligen an und erteilte daraus auftragsgemäß auch dem Staatssicherheitsdienst Auskünfte. Mit dieser Tätigkeit hatte sich der Mann nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegenüber dem damaligen Staatsapparat lediglich loyal und kooperativ verhalten.

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