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Urteil: Landtag handelte unrechtmäßig

Münster (dpa) – Die Rechte der CDU-Opposition im Düsseldorfer Landtag sind nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts von der rot-grünen Landtagsmehrheit verletzt worden. Die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen dürfen Entschließungsanträge der CDU-Fraktion nicht völlig abändern, entschied gestern der Verfassungsgerichtshof in Münster in einem Organstreitverfahren der CDU-Fraktion gegen den Landtag und seinen Präsidenten (Az.: VerfGH 6/97).

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