: Urteil: Hecke darf nicht abgeholzt werden
Karlsruhe (AP) – Eine im beiderseitigen Einvernehmen gepflanzte Hecke auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken darf nicht von einem Nachbarn abgeholzt werden. Das gilt nach einem gestern veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Hecke sich vor allem auf einem Grundstück breit gemacht hat. (Az.: BGH V ZR 77/99)
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