: Urteil: Guter Wille, doppelter Pass
Koblenz (dpa) – Ausländer können trotz doppelter Staatsangehörigkeit eingebürgert werden, wenn das bisherige Heimatland sie nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Dies geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Voraussetzung ist nach dem Richterspruch, dass die Betroffenen mindestens 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben, nicht vorbestraft sind und ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen können. Die Richter betonten, wenn der Heimatstaat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit willkürlich versage oder nicht in angemessener Zeit entscheide, so dürfe dies nicht zu Lasten des Betroffenen gehen. Vielmehr reiche es aus, wenn dieser sich ernsthaft um die Entlassung bemüht habe. (Az.: 8 K 268/99)
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