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Urheberabgabe für CD-Brenner

MÜNCHEN ap ■ In einem Musterprozess hat sich der Computerhersteller Hewlett-Packard verpflichtet, eine Urheberabgabe von zwölf Mark für jeden verkauften CD-Brenner zu zahlen. Damit sollen pauschal Schäden abgegolten werden, die durch das illegale Kopieren von Musik-CDs und Software-CD-Roms entstehen. Das Landgericht Stuttgart bekräftigte, dass auch die digitale Vervielfältigung mittels CD-Brenner unter die Vergütungsplicht des Urheberrechtsgesetzes fällt. Es ist damit zu rechnen, dass sich weitere Hersteller und Importeure von CD-Brennern dem jüngsten Vergleich anschließen werden.

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