in kürze EINGESTELLT : Untreue-Verfahren
Das gegen Michael Hartmann, den ehemaligen Chefredakteur der „Westdeutschen Zeitung“, schwelende Verfahren wegen Beihilfe zur Untreue wurde eingestellt. Das Gericht verpflichtete ihn zu einer Zahlung von 46.000 Euro. Hartmann soll in den 90er Jahren ein Immobiliengeschäft unterstützt und dafür 45.000 Mark kassiert haben.