■ Unterschiede: Außerbetriebliche Ausbildung beendet...
Im Kampf gegen die Ausbildungsschwäche der Ostbetriebe, die 91 und 92 nur 70 Prozent der BewerberInnen eine Lehrstelle anbieten konnten, lohnt es sich, genau hinzuhören. Die außerbetriebliche Ausbildung ist was anderes als die überbetriebliche. Allein 20.000 Jugendliche fanden 1992 eine Lehrstelle in einer der außerbetrieblichen Ausbildungsstätten, die aufgrund einer – nun auslaufenden – Sonderregelung im Einigungsvertrag eingerichtet wurden. Nun muß die freie Wirtschaft zusehen, wie sie in ihren Ostunternehmen erheblich mehr Ausbildungskapazitäten schaffen kann. Gegenüber Kanzler Kohl haben sich die Spitzen der Deutschen Wirtschaft dazu per Lehrstellengarantie verpflichtet. Gemäß Einigungsvertrag wurden 1991/92 Ausbildungsplätze in staatlich bezuschußten außerbetrieblichen Lehrbetrieben freier Träger im Osten bereitgestellt. Im Westen ist das nur bei schwer vermittelbaren Jugendlichen möglich. Die Extrabestimmung half 91 vor allem den „Konkurslehrlingen“: 29.000 Jugendliche hatten im zweiten wiedervereinigten Jahr ihre Stelle eingebüßt, weil ihr Betrieb den Sprung in die Marktwirtschaft nicht schaffte.
Im Unterschied zur 1993 auslaufenden außerbetrieblichen Ausbildung werden die überbetrieblichen Berufsausbildungsstätten weiterbestehen. Sie sollen sogar flächendeckend ausgebaut werden. Das sind Einrichtungen, die zur normalen Ausbildung im Betrieb ergänzend Qualifikationen vermitteln. Meist für Lehrlinge aus kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren Azubis mangels technischer Ausstattung nicht das nötige Know-how beibringen können. Bislang gibt es 8.000 überbetriebliche Ausbildungsplätze in den neuen Ländern, der Schwerpunkt liegt in den Bauberufen. In diesem Metier werden 6.800 Werkstattplätze staatlich gefördert.cif
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