piwik no script img

Unterm Strich

Das russische Verfassungsgericht hat Präsident Jelzin dazu verpflichtet, das umstrittene „Beutekunst“-Gesetz sofort zu unterzeichnen. Jelzin, der das Gesetz ablehnt, versteht das als „ordentliche Ohrfeige“ für den Kreml – und als falsche Entscheidung. Er will sich aber dem Urteil beugen. Damit werden die im Zuge des Zweiten Weltkriegs aus Deutschland in die Sowjetunion gebrachten Kulturgüter zum Eigentum Rußlands erklärt. Jelzin verwies darauf, daß es mit Inkrafttreten des Gesetzes auch für Rußland schwerer werde, im Krieg ins Ausland verbrachte Kulturgüter zurückzubekommen.

Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sagte auf Anfrage, es sei in der Gesetzgebung nicht konkret festgelegt, wann Jelzin das Gesetz in Kraft setzen muß. Als Richtlinie betrachte das Gericht aber eine Frist von sieben Tagen. Nach Auffassung des Kremls hingegen hat Jelzin zur Unterzeichnung des Gesetzes zwei Wochen Zeit.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen