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Unterhaltsanspruch zügig durchsetzen

Schleswig (dpa) – Wer Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung nicht zügig vor Gericht durchsetzt, kann sein Anrecht darauf verlieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein entschieden. Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau nach der Scheidung rückständigen und laufenden Unterhalt. Das Amtsgericht Niebüll gab einer Klage der Frau zum Teil statt. Nach der Berufung ihres Ex-Gatten hob das OLG dies Urteil auf, weil die Ansprüche wegen nachlässiger Verfolgung verwirkt seien. (Az.: 15 UF 237/98)

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